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Vermehrte Mitteilungen über Bettelgruppen: Wie verhält sich die Polizeiinspektion Starnberg?
Im Laufe der Woche berichteten wir mehrfach über Bettler und Bettelgruppen in den Kommunen unseres Dienstbereichs. Heute wird von uns - wie oben - ein erneuter Fall berichtet, in dem eine Rentnerin als vermeintliches Opfer eines Schmuckdiebstahls ausgesucht wurde.
Mir ist es an dieser Stelle wichtig, die Bürger unseres Dienstbereichs über die Sachverhalte zu informieren und vor allem aufzuklären. Betteln alleine verstößt nicht ohne weiteres gegen bestehende Gesetze. Eine für die Polizei relevante Grenze wird jedoch überschritten, wenn falsche Tatsachen, wie eine angebliche Spendensammlung, eine nicht vorhandene Behinderung vorgetäuscht werden oder gar der Kontakt zum Bürger genutzt wird, ihn zu bestehlen, wie im Fall der Starnberger Rentnerin fast geschehen.
Die Polizei nimmt solche aktuellen Erkenntnisse durchaus mit auf ihre Streifenfahrten. Erst gestern kam es zum Kontakt zwischen einem Bettler und einem Zivilbeamten der Starnberger Inspektion am Starnberger Bahnhof See. Öffentlichkeitswirksame Verfolgungen durch die Stadt- oder Gemeindebereiche sowie polizeiliche Maßnahmen unter Anwendung unmittelbaren Zwanges wird es jedoch bei bloßen Bettlern oder Bettelgruppen grundsätzlich nicht geben. Wichtig ist die Wahrung einer Verhältnismäßigkeit zwischen der vorliegenden (Straf-)Tat und dem polizeilichen Einschreiten. Die Täter, die meist aus dem osteuropäischen Ausland stammen und sehr eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten haben, haben bei erstmaligem betrügerischen Betteln in der Regel nicht mit Strafen gewichtigen Ausmaßes zu rechnen. Die Polizei setzt hier verstärkt auf Prävention und Aufklärung ihrer Bürger. So kann jeder im Bewusstsein der Hintergründe selbst entscheiden, ob er Geld geben möchte. Eine gut informierte Bevölkerung macht das Terrain schell unattraktiv, gerade für Bettelgruppen. Die Starnberger Beamten stellen nun verstärkt die Personalien der Bettler fest, um sie bei weiteren Fällen und Straftaten abgleichen und Personenbeschreibungen zuordnen zu können. Auch so können die Täter im Falle von Straftaten ermittelt werden und den betroffenen Personen wird bewusst, nun bei der Polizei bekannt zu sein.
Im Falle von einhergehenden Diebstahlsdelikten handelt die Polizei jedoch auch weiterhin konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle. Dies hat mit Betteln nichts zu tun. Erst im Juli hatten die Starnberger Beamten mehrere Bettler aus dem osteuropäischen Raum dingfest gemacht, die als Bettelgruppe vor einem Seniorentreff an eine 91jährige Starnbergerin herangetreten waren und ihr ein Armkettchen entwendet haben.
Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 22.09.2014
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