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Starnberger Ermittlungsgruppe löst großangelegten Betrugsfall



Die Ermittlungsgruppe der Starnberger Polizeiinspektion kann sich über einen großen Ermittlungserfolg freuen. Seit Februar 2014 nahmen sie wiederholt Strafanzeigen gegen Unbekannt auf. Die Geschädigten stellten auf ihren Privat- oder Firmenkonten unberechtigte Abbuchen durch verschiedene kostenpflichtige Erotik-Internetportale fest, die sie nicht erklären konnte. Die Beträge beliefen sich jeweils zwischen 50 und 100 Euro. Anfänglich ermittelten die Beamten in drei Fällen wegen sogenannten Computerbetrugs.



Im Juni 2014 richteten sich die Ermittlungen gegen einen 27jährigen Tatverdächtigen aus Tutzing, bei dem in Folge dessen auch die Tutzinger Wohnräume nach Beweismitteln durchsucht wurden. Die Beamten stellten mehrere PCs, Notebooks, Smartphones und Tablets sicher und werteten diese aus. Das Ergebnis steht nun fest: Der Beschuldigte ist für mehrere Hundert Fälle von Computerbetrugs verantwortlich. Die Masche des Mannes war stets dieselbe. Er meldete sich in mehreren kostenpflichtigen Erotik-Internetportalen und Chats mit Sitz in Deutschland an, und nahm die dortigen Angebote und virtuellen Dienste in Anspruch. Selbst bezahlen wollte er aber nicht, und gab so wechselnde falsche Personalien und die Kontoverbindungen anderer Personen an, deren Konten mit den Rechnungen belastet wurden. Zur Erlangung der Kontendaten stellte er keine großen Bemühungen an. Dieser nahm er aus dem eigenen Bekanntenkreis, soweit sie ihm bekannt waren. Selbst die eigene Mutter und der Vermieter seiner Wohnung waren Geschädigte. Auch Arbeitskollegen und Personen, von denen er im privaten Internethandel etwas gekauft hatte oder denen er einmal Geld überwiesen hatte, mussten ungefragt mit ihren Kontendaten herhalten.



Der Mann ist nun den Starnberger Beamten gegenüber geständig. Der Druck der vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Beamten war zu hoch. Insgesamt räumte er ein, für über 300 Fälle gleichen Schemas die Verantwortung zu tragen. Die Starnberger Beamten listen gerade alle ungerechtfertigten Transaktionen des Mannes auf. Die Liste ist mehrere Seiten lang. Fest steht bereits jetzt, der von dem Tutzinger verursachte Gesamtschaden beträgt zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Die umfangreiche Ermittlungsakte wird in den nächsten Tagen der Münchner Staatsanwaltschaft vorgelegt, die über das weitere Verfahren entscheidet.

Polizei Starnberg | Bei uns veröffentlicht am 22.09.2014


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